Formaldehyd ist ein farbloses, stechend riechendes, giftiges Gas, das die Augen und Schleimhäute reizt, Kopfschmerzen hervorruft und auch sonst zu Befindlichkeitsstörungen bis hin zu allergischen Reaktionen führt. Durch seinen Einsatz in der Kunststoff- und Kleberherstellung und seine Verwendung in Desinfektions-, Sterilisations- und Konservierungsmitteln kann er auf vielfache Weise in Räumen auftreten.
Als mögliche Formaldehydquellen kommen z. B. Möbel, Wandverkleidungen, Täfelungen, Spanplatten, Laminatböden, OSB-Platten, Sperrholz, Teppiche und Textilen in Frage. Außerdem wird bzw. wurde Formaldehyd bei der Herstellung von Kunstharzen wie Phenol und Melamin eingesetzt. Diese Kunstharze werden u. a. für Kunststoffprodukte, Kleb- und Schaumstoffe verwendet. Sie können auch als Bindemittel in Lacken und Parkettversiegelungen enthalten sein. Aber auch im Abgas von Holzfeuerungen können hohe Formaldehydkonzentrationen freigesetzt werden. Im Tabakrauch ist immer Formaldehyd enthalten. Dort wird er weniger vom aktiven Raucher aufgenommen als in die direkte Umgebung abgegeben. Passivraucher sind demnach stärker davon betroffen.
In geschlossenen Innenräumen liegt laut der Gefahrstoff-Verordnung der Richtwert für Formaldehyd bei 0,1 ppm (parts per million = tausendstel Promille). Dies entspricht 0,12 mg/m³. Der Idealwert für Innenräume liegt unter 0,05 ppm, über 0,1 ppm sollten Maßnahmen zur Reduzierung der erhöhten Formaldehydkonzentration erfolgen.
Die mittlere Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) liegt bei 0,5 ppm. Oberhalb 1 ppm werden bei Inhalation bzw. Kontakt mit der Haut Entzündungen von Augen, Nase, Lunge, Rachen und Haut ausgelöst. Bei empfindlichen Personen liegt diese Schwelle deutlich niedriger. Eine Überprüfung der Sensibilisierung auf Formaldehyd ist z. B. im Blut mittels quantitativer CAP-/RAST Diagnostik möglich.
Eine Reduzierung der Formaldehydkonzentration in der Raumluft lässt sich durch bestimmte Grünpflanzen erreichen. Hierzu gehören Grünlilien, Drachenbaum, Efeutute, Purpurtute, Philodendron, Aloe und Gerbera. Diese Pflanzen sind aber nur bei einer geringen Formaldehydbelastung von Nutzen. Ist die Formaldehydquelle lokalisiert, sollte diese beseitigt bzw. versiegelt werden.
PCP (Pentachlorphenol) hat ein breites Wirkungsspektrum gegen Pilze, Insekten und Unkräuter. Es wurde lange Zeit insbesondere als Holzschutzmittel (z. B. Xylamon) und zum Imprägnieren von Leder eingesetzt. Pentachlorphenol wird aus dem Holzschutzanstrich freigesetzt und reichert sich zusammen mit anderen Innenraumbelastungen, wie z. B. Schimmelpilzsporen, auch im Hausstaub an. In Deutschland ist die Anwendung von PCP seit 1987 verboten. Dennoch wird diese Chemikalie in bestimmten Ländern immer noch benutzt, z. B. gegen Termiten oder als Entblätterungsmittel bei der Baumwolle. Daher kann eine Schadstoffbelastung von Importprodukten nicht ausgeschlossen werden.
PCP kann z. B. Hautausschläge, Kopfschmerzen, Herz- und Kreislaufprobleme und Magen-Darm-Störungen hervorrufen und das Immunsystem schwächen. Weitere gesundheitliche Beschwerden, die aufgrund verschiedener Studien mit Biozidbelastungen in Innenräumen in Zusammenhang gebracht und von manchen Autoren als „Holzschutzmittelsyndrom“ bezeichnet werden, sind u. a. eine schnelle Ermüdung, Antriebsschwäche, Leistungsabfall, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, aber auch innere Unruhe, Schlafstörungen und erhöhte Reizbarkeit. Auch Nebenhöhlenaffektionen, Augenbrennen, Schwellungen im Gesicht, häufige Infekte und auch diffuse Schmerzen von Knochen, Weichteilen und Gelenken sowie weitere unspezifische Beschwerden werden mit PCP und anderen Innenraumschadstoffen in Verbindung gebracht.
Zur Überprüfung, ob eine Belastung durch Pentachlorphenol (PCP) vorliegt, wird eine Holzprobe analysiert. Zusätzlich kann auch eine Staubprobe untersucht werden. Sofern eine erhöhte PCP-Freisetzung nachgewiesen wird, sollte die PCP-Quelle entfernt oder versiegelt werden. Es kann auch ratsam sein, alte PCP-belastete Farbe abzuschleifen und anschließend das Holz mit einem umweltfreundlichen Anstrich zu versehen. Welche Methode hier anzuwenden ist, muss auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Wird eine (u. U. geringfügig) erhöhte PCP-Freisetzung nachgewiesen und treten die oben aufgezeigten Gesundheitsbeschwerden auf, ist eine Blut- bzw. Urinuntersuchung auf PCP ratsam, um die Belastung des Körpers mit diesem Schadstoff als Ursache der Beschwerden auszuschließen bzw. zu bestätigen.